Office 2013 Professional Plus
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.

Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.

Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt. 

Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.

In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online  übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.

 

 

VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL

In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. 

 

 

 Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)

 Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung
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 Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter https://www.microsoft.com/de-de/useterms Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen.

 

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"Office 2013 Professional Plus"

Das sind die Vorteile von Office Professional Plus 2013

So haben Sie Office Professional Plus 2013 noch nie zuvor gesehen, mit einem ganz neuen Look. Ganz egal von welchem Gerät Sie auch immer arbeiten, Smartphones, Tablets oder in der Cloud. Sie haben Zugriff auf alle Ihre Dokumente, auch auf PCs, auf denen Office nicht installiert ist. Einen leichteen Zugang zu Ihren Dokumenten ermöglicht Ihnen die neue Starterfahrung, die jede Anwendung in Office anbietet. In Office Professional Plus sind folgende Anwendungen enthalten: Word, Excel, PowerPoint, Outlook, OneNote, Project, Publisher und Lync. Alle sind miteinander verbunden und miteinander verknüpft, sodass Sie eine tolle Erfahrung beim Umstieg von einer Software auf die andere genießen können.

 

Office PowerPoint 2013

Neue Tools und Features sind abgesehen von dem neuen Look in PowerPoint enthalten, wie z.B. die Präsentationsansicht , mit dieser Funktion können Sie Ihre Notizen auf Ihrem Gerät anzeigen lassen, während das Publikum nur die Folien der Präsentation und des Zoom-Tools sehen kann die auf Bilder, Diagrammen, Grafiken oder einen beliebigen Teil der Präsentation zoomen, die Sie Ihrem Publikum vorstellen möchten.


Systemanforderungen - Office 2013 Professional Plus
Prozessor 1 Gigahertz (GHz) oder schneller, 32-Bit (x86) oder 64-Bit (x64) -Prozessor
Betriebssysteme    Windows XP (SP3), Windows Server 2003 (SP2), Windows Vista, Windows Server 2008, 
Windows 7, Windows 8, Windows Server 2012, Windows 10
Arbeitsspeicher mindesten 1 GB RAM (32bit) oder 2 GB RAM (64bit)
Festplattenspeicher  mindesten 3 GB verfügbarer Speicherplatz
(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller) office.com/systemrequirements.


Hinweis zu den Office-Varianten:

Die Kompatibilität zwischen Installationsdatei und Produktschlüssel ist entscheidend! Aufgrund der Vielfalt an Softwarevarianten ist es unerlässlich, dass die Neuinstallation mit der von uns bereitgestellten Download-Installationsdatei erfolgt. 


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