Avast Ultimate Suite | 1 Gerät 1 Jahr
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Artikel-Nr.:GO-A1
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: 1 - 3 Jahr
Länderzone(n): Weltweit
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Produktinformationen "Avast Ultimate"
"Avast Ultimate Suite"
Schützen Sie Ihre digitalen Daten mit der Avast Ultimate Suite, einer leistungsstarken Lösung, die Ihnen umfassenden Schutz vor Malware, Trojanern und Phishing-Versuchen bietet. Egal, ob Sie Ihren Computer für persönliche oder geschäftliche Zwecke nutzen, Ihre Daten sind ständig Gefahren ausgesetzt. Doch mit moderner Sicherheitssoftware wie der Avast Ultimate Suite können Sie sich effektiv schützen. Entdecken Sie die vielfältigen Funktionen dieser bewährten Lösung und sichern Sie sich noch heute Ihre Lizenz.
Risikofreie Nutzung dank umfassender Absicherung
Die Avast Ultimate Suite bietet eine umfangreiche Absicherung an verschiedenen Fronten, sodass Sie Ihre Technologie ohne Sorgen nutzen können. Unser Kundenservice steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen bei Fragen oder Anliegen behilflich zu sein.
Effektiver Schutz vor allen Risiken
Die heutige digitale Landschaft birgt zahlreiche Gefahren, denen Sie mit Avast Ultimate Suite wirkungsvoll begegnen können. Unsere Lösung umfasst einen leistungsstarken Virenscanner sowie eine integrierte Firewall, die verdächtige Aktivitäten blockiert. Darüber hinaus erkennt unsere Software auch komplexe Bedrohungen wie Zero-Day-Angriffe und Exploits und bietet so einen ganzheitlichen Schutz.
Mehr als nur Sicherheit
Die Avast Ultimate Suite bietet nicht nur Schutz vor Malware, sondern auch zusätzliche Funktionen wie ein integriertes VPN für sicheres Surfen im Internet und Cleanup Premium zur Optimierung der Systemleistung. Mit AntiTrack haben Sie außerdem die volle Kontrolle über Ihre persönlichen Daten und können unerwünschtes Online-Tracking verhindern.
Schutz für alle Geräte
Die Avast Ultimate Suite ist nicht nur für Windows-Computer verfügbar, sondern bietet auch Schutz für Smartphones, Tablets und Mac-Systeme. Wählen Sie zwischen verschiedenen Lizenzoptionen, um alle Ihre Geräte abzusichern.
Sichern Sie sich noch heute Ihre Lizenz für die Avast Ultimate Suite und profitieren Sie von unserem attraktiven Angebot. Unsere schnelle Lieferung garantiert Ihnen eine unkomplizierte Aktivierung Ihrer Software.
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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