Avast Internet Security 2024 | Windows 1 Gerät 1 Jahr
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Artikel-Nr.:GO-40000
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: 1 - 3 Jahre
Länderzone(n): Weltweit
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"Avast Internet Security "
Avast Internet Security 2020: Antivirus und weitere Schutzprogramme
Das Internet bietet zwar unzählige Möglichkeiten für die Kommunikation, für die Informationsbeschaffung und für viele weitere Anwendungen. Allerdings bringt es auch viele Gefahren mit sich. Viren, Würmer und Trojaner verbreiten sich hier schnell. Auch Phishing-Attacken, mit denen die Angreifer Zugang zu Ihrem Bankkonto erhalten können, sind an der Tagesordnung. Daher benötigen Sie nicht nur ein gutes Antivirus Programm, sondern ein umfassendes Sicherheitspaket. Avast Internet Security 2020 enthält alle notwendigen Schutzvorkehrungen, um das Internet unbeschwert zu genießen.
Das zuverlässige Antivirus Programm von Avast
Das Antivirus Programm ist einer der zentralen Bestandteile dieses Pakets. Dieses erkennt Schadsoftware schnell und zuverlässig. Auf diese Weise verhindert es, dass sie Ihren Rechner infiziert. Das Antivirus Programm schützt Sie außerdem vor Phishing-Attacken. Auf diese Weise sorgen Sie für einen sicheren Zugang zum Online-Banking.
Firewall und WLAN-Inspektor
Das Antivirus Programm stellt nur einen Teil der Schutzmaßnahmen dar. Darüber hinaus verfügt Avast Internet Security 2020 noch über viele weitere Bestandteile. Beispielsweise ist hierbei eine Firewall inbegriffen. Diese gibt genaue Regeln vor, welche Arten von Datenpaketen der Computer empfangen und versenden darf und welche Absender und Empfänger zulässig sind. Auf diese Weise lassen sich zahlreiche Angriffe bereits im Ansatz unterbinden. Ein WLAN-Inspektor schützt Sie außerdem vor Eindringlingen in Ihr Netzwerk.
Sandbox für die sichere Ausführung verdächtiger Programme
Avast Internet Security 2020 ist außerdem mit einer Sandbox ausgestattet. Diese ermöglicht es, verdächtige Programme in einer sicheren Umgebung auszuführen. Dabei erhalten sie keinen Zugriff auf die Funktionen des Betriebssystems und können daher keinen Schaden anrichten.
Avast Internet Security 2020 günstig bei Softwarewelt24 bestellen
Avast Internet Security 2020 sorgt für einen umfassenden Schutz für Ihren Computer. Auf diese Weise können Sie viele Angriffe abwehren, die häufig erhebliche finanzielle Folgen haben können. Wenn Sie dieses hochwertige Schutzpaket günstig erwerben möchten, bestellen Sie es am besten bei it-nerd24. Wir bieten Ihnen hochwertige Software-Lizenzen zu unschlagbar günstigen Preisen an.
Kaufargumente |
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· Firewall · Anti-Spam · Real Site · WLAN-Inspektor · Intelligenter Virenschutz · Verhaltensschutz · Neu: Ransomware-Schutz · Sandbox · SafeZone-Browser
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Diese Anleitung gilt für folgende Softwaren:
✓ Avast Internet Security
✓ Avast Premium Security
✓ Avast Ultimate Suite
Schritt 1:
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Schritt 2:
• Öffnen Sie den Ordner "Explorer". Gehen Sie nun zum Reiter "Downloads". Dort können Sie die "Anwendung" starten.
Schritt 3:
• Die Installation wird jetzt vorbereitet.
Schritt 4:
• Klicken Sie jetzt auf „ Installieren“.
Schritt 5:
• Das Avast Antivirenprogramm wird jetzt installiert, dies kann einige Minuten in Anspruch nehmen.
Schritt 6:
• Die Installation ist nun erfolgreich abgeschlossen. Um mit der Aktivierung fortzufahren klicken Sie jetzt auf "Erste Schritte".
Schritt 7:
• Klicken Sie jetzt auf "Aktivieren".
Schritt 8:
• Geben Sie nun im leeren Feld den Produktschlüssel den Sie von uns per Email erhalten haben ein und bestätigen den anschließend mit "Eingeben"
Schritt 9:
• Nun müssen Sie nur noch die unten stehenden Informationen angeben und mit "Weiter" fortfahren.
Schritt 10:
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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