Windows 8.1 Professional Käuferschutz
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.

Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.

Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt. 

Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.

In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online  übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.

 

 

VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL

In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. 

 

 

 Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)

 Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung
(https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/).

 

 Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter https://www.microsoft.com/de-de/useterms Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen.

 

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Produktinformation "Windows 8.1 Professional"

Microsoft Windows 8.1 Professional: Professioneller Support

Als Betriebssystem eignet sich Microsoft Windows 8.1 Professional für besonders anspruchsvolle Nutzer. Beispielsweise können kleine Unternehmen, Freiberufler oder Freiberufler die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um erfolgreich zu sein. Insbesondere Benutzer, die mehrere Geräte verwenden und/oder Touchscreen-Unterstützung benötigen, sollten Microsoft Windows 8.1 Pro bevorzugen. Microsoft Windows 8.1 Professional
Grundlegende Touchscreen-Funktionen
Funktionen für professionelle Benutzer
Effektive Nutzung
Update
Smart Cloud-Unterstützung


Microsoft Windows 8.1 Pro: Windows 8 sollte von Anfang an gleich sein


Microsoft hat beim Wechsel von Windows 7 zu Windows 8 einige revolutionäre Änderungen vorgenommen. Das Startmenü wird entfernt und der Desktop wird als Standardansicht angezeigt. Hier kommt das Fliesendesign ins Spiel. Das Betriebssystem bringt auch einige neue Funktionen wie Charm Bars. Während Microsoft für seine Kühnheit gelobt wurde, ist mittlerweile bekannt, dass es für seine Umsetzung viel Kritik erhielt. Die meisten der neuen Funktionen werden nicht gut oder gar nicht erklärt. Viele Benutzer möchten auch den Desktop und das Startmenü wieder sehen. Sie wollen Optionen, keine Modelle. Microsoft hat mit Windows 8.1 auf diese Kritik reagiert und gezeigt, dass es ein Unternehmen ist, das auf seine Nutzer hört. Insbesondere wurde Windows 8.1 Professional als Windows 9 modifiziert. Es ist nicht mehr nur ein Startmenü und Desktop-Bildschirm wie jede andere Version von Windows 8.1. Tutorials für alle Funktionen sind ebenfalls enthalten. Professionelle Anwender können das volle Potenzial des Betriebssystems nutzen. Nahtloser Cloud-Support wurde ebenfalls hinzugefügt. So können Sie beispielsweise mit Kollegen an verschiedenen Standorten gleichzeitig an Projekten arbeiten. Microsoft Windows 8.1 Professional:


Sonderfunktionen dieser Edition Microsoft Windows 8.1 Pro bietet erweiterte Datenübertragung. Beispielsweise kann eine Übertragung unterbrochen und wieder fortgesetzt werden. Jeder, der schon einmal mit großen Datenpaketen zu tun hatte, weiß, wie nützlich dieses Feature im Alltag sein kann. Außerdem gibt es einen verbesserten Task-Manager für ein effizienteres Prozessmanagement. Für professionelle Nutzer lässt sich der Browser auch mit dem Internet Explorer 11 integrieren. Er unterstützt beispielsweise sehr gut Multitasking. Auch mit Windows 8.1 Professional können Sie mit unterschiedlichen Geräten arbeiten. Einstellungen und Cache werden in der Cloud gespeichert und sind von anderen Geräten aus leicht zugänglich. Das Betriebssystem ist für Touchscreens ausgelegt
Trotz aller Mängel war das ursprüngliche Windows 8 unbestreitbar:

Das Betriebssystem war von Anfang an perfekt für Touchscreens optimiert. Keine Plattform unterstützt derzeit Touchpads wie Windows 8.1 und es funktioniert nicht auf Desktops und Laptops. Diese Version muss bei Verwendung der entsprechenden Login-Methode angegeben werden, z. B. wenn Sie im Kundenservice arbeiten oder eine ähnliche Kasse nutzen. Die Zusammenarbeit mit Ihnen könnte nicht einfacher sein!

 


Systemanforderungen - Windows 8.1 Professional
Prozessor 1 Gigahertz (GHz) oder schneller mit Unterstützung von PAE, NX, und SSE2
Arbeitsspeicher 1 GB für 32-Bit oder 2 GB für 64-Bit
Festplattenspeicher

16 GB für 32-Bit-Betriebssystem oder 20 GB für 64-Bit-Betriebssystem

Grafikkarte Microsoft DirectX 9 Grafikgerät mit WDDM Treiber
(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller)


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