Microsoft Windows 10 Pro for Work­sta­tion | Käuferschutz

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  • Artikel-Nr.: SW-104001
  • Sprache: Alle Sprachen
  • Gerät(e): 1 PC
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.

Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.

Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt. 

Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.

In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online  übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.

 

 

VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL

In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. 

 

 

 Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)

 Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung
(https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/).

 

 Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter https://www.microsoft.com/de-de/useterms Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen.

 

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Produktinformationen "Windows 10 Pro für Workstations"
Microsoft Windows 10 Pro für Workstation – Entwickelt für leistungsstarkes Arbeiten


Microsoft Windows 10 Pro for Workstation wurde speziell für Computersysteme entwickelt, die hohe Arbeitslasten bewältigen müssen. Das gilt zum Beispiel für die Videobearbeitung, Musikaufnahme, das Design oder die Erstellung von 3D-Modellen. Das „normale“ Windows 10 Pro stößt bei Hochleistungs-Workstations schnell an seine Grenzen, da es die Anzahl der Prozessoren (CPUs), des Arbeitsspeichers und der Speichermodule begrenzt. Einerseits hebt diese „professionelle“ Variante des Betriebssystems Einschränkungen auf. Kaufen Sie Microsoft Windows 10 Pro für Desktop – Grundfunktionen

Läuft auf bis zu vier CPUs
Unterstützt bis zu 6 TB RAM als Hauptspeicher
ReFS ist als werkseitiges Dateisystem aktiviert
Unterstützung für NVDIMM-Speichermodule
beste Energieeffizienz

 

Unterschiede zwischen Microsoft Windows 10 Pro für Workstation und regulärem Windows 10 Pro
Standard Windows 10 Pro unterstützt bis zu 2 TB RAM als Hauptspeicher. Außerdem können zwei Prozessoren gleichzeitig arbeiten. Bei rauen Einsatzbedingungen sind diese Grenzen jedoch schnell erreicht. Beispiel: Bei der Videobearbeitung werden häufig Audiospuren, Videospuren und Effekte aus unterschiedlichen Speicherquellen im Hauptspeicher zusammengefasst. Außerdem müssen verschiedene Prozessoren separate Aufgaben übernehmen, um sie gleichzeitig zu erledigen, also ist es schneller. Daher unterstützen Windows 10 Pro-Varianten, die für Workstations entwickelt wurden, bis zu vier gleichzeitige Prozessoren und bis zu 6 TB RAM. Dabei spielt es keine Rolle, ob die CPU von Intel oder AMD stammt. Prozessoren beider Hersteller können parallel arbeiten. ReFS als Dateisystem: Verbesserung der Sicherheit vor Datenverlust

Windows 10 Pro verwendet ReFS oder Flexible File System als Dateisystem anstelle von NTFS für Arbeitsstationen. Es ist ab Werk aktiviert und bietet mehr Schutz vor Datenverlust als normale Formate. Dies geht jedoch nicht zu Lasten der Leistung. SMD Direct unterstützt Remote Direct Memory Access (RDMA). So schwer es zu lesen scheint, bedeutet dies, dass Daten sehr schnell über das Netzwerk hin und her bewegt werden können. NVDIMM-Unterstützung für ultraschnellen Speicher

NVDIMM-N bezeichnet sogenannte nichtflüchtige Speichermodule. Sie wurden ursprünglich für das Arbeitsgedächtnis entwickelt, weil sie flüchtig sind. Daher können Daten auch nach dem Herunterfahren und Neustarten des Systems wiederhergestellt werden. Es wurde jedoch schnell klar, dass diese Module auch ideal für Systemspeicher geeignet sind. NVDIMM-SSD ist zum Synonym für extrem schnellen Systemspeicher geworden. Windows 10 Pro für Workstations unterstützt alle berechtigten Geräte. Arbeitsenergie sparen

Windows 10 für Workstations ist zudem energieeffizienter als andere Varianten von Microsofts Betriebssystem. Computer, die dieses Betriebssystem verwenden, werden fast sofort heruntergefahren und wieder hochgefahren. Daher wird viel weniger Energie benötigt.
 
 
Systemanforderungen - Windows 10 Pro for Workstation
CPU Mindestens 1,0 GHz. Unterstützung für Xeon- und Epyc-Prozessoren vorhanden. Bis zu 4 CPUs pro Mainboard.
RAM Mindestens 2 GB. Maximal 6 TB.
Festplattenspeicher

Mindestens 20 GB freier Speicherplatz für das Betriebssystem.

Grafikkarte DirectX 9-fähige Grafikkarte vorausgesetzt, einige Apps benötigen DirectX 10 für bessere Performance.
Display Mindestens 1.024 * 600 Pixel Auflösung.
(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller)

 


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