Office 2019 Home and Business für Mac
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Office 2019 Home and Business für Mac

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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.

Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.

Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt. 

Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.

In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online  übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.

 

 

VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL

In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. 

 

 

 Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)

 Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung
(https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/).

 

 Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter https://www.microsoft.com/de-de/useterms Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen.

 

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"Office 2019 Home and Business für Mac"

Die Office-Suite zählt zu den am häufigsten genutzten Software-Paketen der Welt.

 

Sie enthält viele wichtige Programme für den heimischen Computer oder für die Arbeit im Büro. Die aktuelle Version trägt den Namen Office 2019. Sie löste die Vorgängerversion Office 2016 ab. Wie gewohnt ist diese nicht nur für Windowsrechner erhältlich, sondern auch für den Mac (finden Sie bei uns im Shop). Das Home & Business Paket bietet Ihnen die grundlegenden Programme der Office-Suite. 

 

 

Welche Programme sind in Office 2019 Home & Business enthalten? 

Home & Business ist das Basis-Paket für Microsoft Office 2019. Es enthält deren wichtigsten Programme: Word, Excel, PowerPoint und Outlook. Hinzu kommt OneNote: ein digitaler Notizblock für das Informationsmanagement. Dieses Programm, das in den Vorgängerversionen Bestandteil der Office-Suite war, hat Microsoft jedoch inzwischen direkt in das Betriebssystem Windows 10 integriert. Für alle Nutzer, die ein anderes Betriebssystem nutzen, steht OneNote optional ebenfalls zur Installation bereit. Allerdings handelt es sich hierbei um die Vorgänger-Version OneNote 2016. 

 

 

Welche Neuerungen gibt es gegenüber Office 2016?  

Wer bislang Office 2016 nutzte, wird mit der Einarbeitung in Office 2018 keine Probleme haben. Alle grundlegenden Funktionen sind die gleichen geblieben und auch optisch ist der Unterschied kaum bemerkbar. Allerdings wurden einige Zusatzfunktionen integriert. Beispielsweise lassen sich mit dem neuen Excel 2019 Daten noch besser analysieren. Hierfür stehen neue Formeln und Diagramme bereit. Bei der Verwendung von PowerPoint können Sie Morph- und Zoom-Funktionen nutzen, die für eine noch ansprechendere grafische Darstellung sorgen. Darüber hinaus verbesserte Microsoft die Bedienung der Programme sowie die Datensicherheit. 

 

 

Office 2019 Home & Business günstig kaufen 

Office 2019 Home & Business eignet sich hervorragend für die Ausstattung von Privathaushalten und von kleinen Unternehmen. Damit hierfür keine hohen Ausgaben anfallen, können Sie dieses Paket bei Softwarewelt24 günstig kaufen. Trotz der günstigen Preise handelt es sich hierbei stets um Original-Lizenzen, die noch nie verwendet wurden. Dadurch profitieren Sie von einer hochwertigen Ausstattung Ihres Computers zum kleinen Preis.

SystemanforderungenMicrosoft Office 2019 Home und Business Mac
Prozessor 1,6 GHz oder schneller (Dual Core) |  Ist auch mit dem neuen M1 Chip Kompatibel
Betriebssysteme   

Office für Mac wird unter den drei letzten Versionen von macOS unterstützt. Mit der allgemeinen Verfügbarkeit neuer Hauptversionen von macOS stellt Microsoft den Support für die älteste Version ein und unterstützt stattdessen die neueste und die beiden Vorgängerversionen von macOS. Die Funktionalität und Verfügbarkeit von Produktfunktionen kann auf älteren Systemen variieren. Für eine reibungslose Benutzererfahrung verwenden Sie die jeweils neueste Version der oben angegebenen Betriebssysteme.

Arbeitsspeicher mindestens 4GB 
Festplattenspeicher 10 GB verfügbar, HFS+ Format (bzw. macOS Extended oder APFS)
Bildschirm mindestens 1280x800
(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller) office.com/systemrequirements.

 



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