Microsoft Excel 2021 Windows
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Artikel-Nr.:GO-O3
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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Produktinformationen für "Microsoft Excel 2021 Windows"
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Seit 1985 gilt Microsoft Excel als führende Software-Lösung für Tabellenkalkulationen und wird kontinuierlich weiterentwickelt.
Excel 2021 bietet eine gewohnt leistungsstarke und umfassende Funktionalität, die sowohl für den privaten als auch den professionellen Gebrauch geeignet ist. Die Software wird täglich in verschiedensten Anwendungsbereichen eingesetzt und bietet eine Vielzahl von Features und Funktionen, die es Benutzern ermöglichen, effektiv und effizient zu arbeiten. Von der Verwaltung persönlicher Finanzen bis zur komplexen Datenanalyse im Unternehmen bietet Excel 2021 die optimalen Werkzeuge für jede Aufgabe.
Dank individuell anpassbarer Formeln und einer Vielzahl von Kurzbefehlen ist die Anwendung von Excel 2021 äußerst intuitiv. Benutzer können ihre Arbeitsmappen und Tabellen nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten und dabei auf eine Vielzahl von vorgefertigten Layouts und Vorlagen zurückgreifen. Sollte die Auswahl nicht ausreichen, können tausende weitere Vorlagen online gefunden und heruntergeladen werden.
In der aktuellen Version von Excel 2021 hat Microsoft nur leichte Anpassungen vorgenommen. Das Design wurde leicht überarbeitet, um es an das neue Windows 11 Betriebssystem anzupassen, und die Software reagiert insgesamt schneller und stabiler. Eine bemerkenswerte Neuerung ist der Dark Mode, der je nach Bedarf aktiviert oder deaktiviert werden kann und eine angenehme Benutzererfahrung bietet.
Eine weitere nützliche Funktion, die in Excel 2021 eingeführt wurde, ist die XVERWEIS-Funktion, die es Benutzern ermöglicht, schnell nach einem bestimmten Wert in einer Zeile, einer Spalte oder einer ganzen Tabelle zu suchen. Dies spart Zeit und macht die Datenanalyse noch effizienter.
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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