Microsoft Windows Server 2025 Essentials
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Windows Server 2025 Essentials
Die maßgeschneiderte Lösung für kleine Unternehmen
Windows Server 2025 Essentials ist die neueste Serverlösung von Microsoft, die speziell für kleine Unternehmen mit bis zu 25 Benutzern und 50 Geräten entwickelt wurde. Die Lösung bietet eine robuste Plattform zur Verwaltung Ihrer IT-Infrastruktur, steigert die Effizienz und maximiert die Sicherheit Ihrer Daten.
Wichtige Neuerungen in Windows Server 2025
Windows Server 2025 bietet zahlreiche Verbesserungen, darunter Hotfixes, Winget, und die Unterstützung von 32K-Domänencontrollern. Mit Hot-Patching können Sicherheitsupdates nun ohne Neustart installiert werden – eine enorme Zeitersparnis im laufenden Betrieb. Die neue Active Directory-Version unterstützt Seiten mit einer Größe von 32 KB und bietet eine verbesserte Leistung. Außerdem wird das Kerberos-Protokoll sukzessive eingeführt und ersetzt das ältere NTLM-Protokoll.
Moderne Benutzeroberfläche
Windows Server 2025 Essentials wurde mit einer überarbeiteten Benutzeroberfläche ausgestattet, die stark an das Design von Windows 11 angelehnt ist. Diese Modernisierung sorgt für:
- Intuitive Navigation: Eine benutzerfreundliche Anordnung von Funktionen und Einstellungen für eine effizientere Verwaltung.
- Verbesserte Klarheit: Alle wichtigen Informationen und Systemstatuse sind klar und übersichtlich dargestellt.
- Konsistentes Erscheinungsbild: Ein nahtloses Benutzererlebnis in Übereinstimmung mit Windows 11 und anderen Microsoft-Produkten.
Zusätzlich bietet die neue Version erweiterte Reporting-Funktionen, die Ihnen detaillierte Einblicke in die Serverleistung und -nutzung geben.
Verbesserte NVMe-Speichernutzung
Die Nutzung von NVMe-Speicher in Windows Server 2025 wurde optimiert, was zu deutlich höheren Lese- und Schreibgeschwindigkeiten führt. Weitere Vorteile sind:
- Geringere Latenz und höherer Durchsatz.
- Erhöhte Reaktionsfähigkeit der Speicherinfrastruktur.
- Die Einführung von NVMe over Fabrics (NVMe-oF) für den Netzwerkzugriff auf Remote-NVMe-Geräte.
Diese Optimierungen führen zu einer Performanceverbesserung von bis zu 90 % mehr IOPS bei gleichzeitig niedrigerer CPU-Auslastung.
SMB-Unterstützung über QUIC
Mit Windows Server 2025 wurde die SMB-Technologie um QUIC (Quick UDP Internet Connections) erweitert. Dies sorgt für:
- Sichere Verbindungen zu Edge-Dateiservern über unsichere Netzwerke.
- Verschlüsselte Internetverbindungen ohne Latenz.
- Erhöhte Zuverlässigkeit bei Paketverlusten und Netzwerküberlastung.
Systemanforderungen:
- Prozessor: Mindestens 1,4 GHz mit 64-Bit
- RAM: 2 GB für Server mit Benutzeroberfläche; 512 MB für Server Core
- Speicherplatz: Mindestens 32 GB
- Netzwerk: Ethernet-Adapter, mindestens 1 Gigabit
- Bildschirm: VGA-fähig, mindestens 1024 x 768
- Unterstützung für SSE4.2 und POPCNT-Instruktionen
Windows Server 2025 Essentials ist die ideale Wahl für kleine Unternehmen, die eine zuverlässige und moderne Serverlösung suchen.
Jetzt kaufenRechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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