Microsoft Visual Studio 2019 Professional
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Gerät(e): 1 PC
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Microsoft Visual Studio 2019 Professional | Softwarewelt24
Visual Studio 2019 Professional ist eine vielseitige Entwicklungsumgebung (IDE) für die Erstellung plattformübergreifender und Cloud-basierter Anwendungen. Diese Software ermöglicht Entwicklern die Entwicklung von Apps für verschiedene Plattformen wie Windows, Android, iOS und Web.
Mit Unterstützung für Programmiersprachen wie C++, C#, Visual Basic, F# und Python ist Visual Studio 2019 Professional perfekt auf Entwickler zugeschnitten. Die benutzerfreundliche Oberfläche und einfache Navigation helfen dabei, Projekte schnell und effizient umzusetzen.
Hauptfunktionen von Visual Studio 2019 Professional
- Unterstützung von .NET Core 3.0 – Entwickeln Sie plattformübergreifende Apps, die auf Windows, macOS und Linux laufen.
- Zusammenarbeitstools – Integrierte Tools wie Git und Team Foundation Server erleichtern die Zusammenarbeit im Team. Mit Team Explorer können Entwickler auf Git-Repositories zugreifen, Builds erstellen und ihre Arbeit teilen.
- Azure-Integration – Entwickeln und veröffentlichen Sie Cloud-basierte Anwendungen direkt über Azure.
Für wen ist Visual Studio 2019 Professional geeignet?
- Software-Entwickler: Ideal für die plattformübergreifende Entwicklung.
- Teams: Entwickelt für Teams, die gemeinsam an Projekten arbeiten, mit Unterstützung durch Versionskontrolle und Debugging-Tools.
- Unternehmen: Perfekt für Firmen, die maßgeschneiderte Lösungen zur Steigerung der Produktivität entwickeln.
- Entwickler moderner Technologien: Eignet sich besonders für Anwendungen mit Cloud Computing und KI-Integration.
Neue Features und Verbesserungen gegenüber der Vorversion
- Schnellerer Start und optimierte Leistung – Verkürzte Ladezeiten und bessere Performance.
- Live Share – Echtzeit-Kollaboration für gemeinsames Arbeiten und Debuggen.
- Intelligente Code-Editoren – Verbesserte Autovervollständigung und Korrekturfunktionen.
- Azure DevOps-Integration – Erleichtert die Teamarbeit und Projektverwaltung.
Vorteile von Visual Studio 2019 Professional im Vergleich zu anderen Entwicklungsumgebungen
- Umfangreiche Sprachunterstützung – Unterstützung für C++, C#, Visual Basic, F#, Python und mehr.
- Integrierte Tools – Bietet Git, Azure DevOps und leistungsstarke Debugging- und Test-Tools.
- Plattformübergreifende App-Entwicklung – Ermöglicht die Erstellung von Apps für Windows, Android, iOS und macOS.
- Cloud-Entwicklung – Vollständig integriert mit Azure für die Cloud-basierte Anwendungsentwicklung.
- Benutzerfreundlich – Mit intuitiver Navigation und schnellen Zugängen zu wichtigen Tools.
Hardware-Anforderungen für Microsoft Visual Studio 2019 Professional
- Betriebssystem: Windows 10 Version 1703 oder höher
- Prozessor: Mindestens 1,8 GHz, Quad-Core empfohlen
- Arbeitsspeicher: Mindestens 2 GB RAM (8 GB oder mehr empfohlen)
- Speicherplatz: Mindestens 20 GB freier Speicherplatz (SSD empfohlen)
- Grafikkarte: DirectX 10-fähig mit einer Mindestauflösung von 1280x720 Pixel
- Internetverbindung: Erforderlich für bestimmte Funktionen und Updates
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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