Microsoft Outlook 2019
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Microsoft Outlook 2019 - Windows
Microsoft Outlook 2019: Effiziente Verwaltung von Mails und Terminen
Microsoft Outlook 2019 ist das perfekte Programm für professionelle E-Mail-Kommunikation und Terminverwaltung. Anfangs konzipiert, um E-Mails zu senden und zu empfangen, hat sich Outlook über die Jahre zu einem umfassenden Tool für das Management von Terminen und Aufgaben entwickelt. Wenn Sie Microsoft Outlook 2019 bei Softwarewelt24 bestellen, erleben Sie eine leistungsstarke, intelligente Anwendung, die Ihnen die Organisation von E-Mails und Terminen erheblich erleichtert und Sie vor möglichen Fehlern schützt.
Microsoft Outlook 2019: Die wichtigsten Funktionen
Standalone-App
Erweiterte Sicherheit
BCC-Warnfunktion
Antwort-Tracking
Anpassbare Benutzeroberfläche
Relevanzbasierte Posteingangsstruktur
Microsoft Outlook 2019: Flexibel als eigenständige Lösung
Mit Microsoft Outlook 2019 als Standalone-Version erhalten Sie alle Funktionen der Office-Edition, aber als Einzellösung. Diese Option ist ideal für Anwender, die bereits mit einer älteren Office-Version arbeiten und nur Outlook aktualisieren möchten, ohne das gesamte Office-Paket neu zu erwerben. Die alleinstehende App bietet Ihnen alle modernen Outlook-Features zu einem günstigen Preis.
Warum ein Upgrade auf Outlook 2019 lohnt
Outlook 2019 bietet gegenüber früheren Versionen viele neue Features, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit. Die Anwendung schützt jetzt noch besser vor Phishing-Mails, Trojanern und anderen Bedrohungen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Posteingang nach Relevanz zu strukturieren, sodass Sie wichtige geschäftliche Nachrichten klar von Werbe- und Newslettern unterscheiden können. Diese Funktion hilft Ihnen, den Überblick über Ihre täglichen E-Mails zu behalten.
Vermeidung von Fehlern dank BCC-Warnfunktion
Die BCC-Warnfunktion von Outlook 2019 schützt Sie vor potenziell peinlichen Fehlern bei Rundmails. Oftmals reicht eine Antwort an nur eine Person, aber versehentlich wird die gesamte Empfängerliste einbezogen. Outlook warnt Sie vor dem Versenden, falls dies der Fall ist, und ermöglicht so eine präzisere Kommunikation.
Anpassbare Benutzeroberfläche
Mit Outlook 2019 haben Nutzer jetzt die Möglichkeit, die Benutzeroberfläche ihren Bedürfnissen anzupassen. Während manche den Kalender intensiv nutzen, greifen andere eher selten darauf zu. Dank des verschlankten Ribbon-Designs können Sie die Ansicht und Anordnung der Funktionen so anpassen, wie sie für Ihre Arbeit am besten geeignet sind. Dieses Feature verbessert die Benutzerfreundlichkeit erheblich und schafft eine personalisierte Arbeitsumgebung.
Systemanforderungen:
Prozessor: 1 GHz oder schneller, 32-Bit (x86) oder 64-Bit (x64)
Betriebssystem: Windows 10, Windows 11, Windows Server 2019, Windows Server 2022
RAM: Mindestens 2 GB
Festplattenspeicher: Mindestens 4 GB verfügbar
Bildschirm: Mindestens 1024 x 768 Pixel
.NET-Version: .NET-Version 3.5 oder höher
(Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Herstellers.)
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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