Microsoft Word 2010
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Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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Word 2010 - das weltbekannte Programm zur Textverarbeitung
Die Office-Programme von Microsoft werden seit Jahrzehnten in aller Welt angewendet und sind lange Zeit als Standard auf Rechnern und Notebooks mit Windows als Betriebssystem vorinstalliert gewesen. Microsoft Word ist dabei das am meisten genutzte Office-Programm, das neben dem betrieblichen Einsatz genauso für private Benutzer im Zuge der Texterstellung und -verarbeitung faszinierend ist. Mit der Software lassen sich simple Schriftdokumente, komplexe Serienbriefe und sonstige Druckerzeugnisse erzeugen, wodurch neben Text genauso Fotos, Grafiken, Tabellen und weitere Inhalte einfügbar sind. Für alle Bestandteile der Textverarbeitung stehen dem User in dieser Art gut wie unbegrenzte Chancen in Layout, Formatierung und Konzeption zur Bereitschaft.
Ist Word 2010 weiterhin sinnvoll?
Word und zusätzliche Office-Programme werden immerwährend weiterentwickelt und über etliche Jahre in ständig modernen Generationen herausgegeben. Für den erstmaligen Kauf der Suite oder den Erwerb einer Lizenz ist aufgrund dessen die neuste Ausführung Word 2016 zu empfehlen. Dennoch existieren Fälle, in denen gleichfalls künftig über Word 2010 nachzudenken ist. Gleichfalls im Zuge der Verwendung von weniger leistungsfähigen Rechnern oder Servern kann über eine ältere Ausführung des beliebten Office-Programms nachgedacht werden. Benutzer sollten sich im Zweifelsfall beraten lassen, ob ein Upgrade auf Word 2016 oder der Kauf der neusten Geschäftszimmer Suite eine sinnvollere Wahl darstellt.
Die wichtigsten Highlights von Word 2010
Gegenüber den vorherigen Ausführungen bot die Edition 2010 von Word einen klar höheren Benutzbarkeit. Genauso die Modifikation an kleinere Displays von Tablet-Computer und Netbooks wurde vorgenommen, bspw. wahrnehmbar anhand das ein wenig schmalere Ribbon mit allen Grundfunktionen der App. Bei der Bearbeitung von Texten ist die automatisierte Einblendung von Schriftart, -größe und ähnlichen Basisinformationen eine fundamentale Innovation. Effekte einer Schriftart lassen sich problemlos seitens Überfahren des Textes mit der Maus kontrollieren, um flink zu sehen, ob jene den Vorstellungen des Nutzers entsprechen.
Das Menüband mit sämtlichen Grund- und Spezialfunktionen von Word 2010 lässt sich in jener Edition noch reibungsloser an maßgeschneiderte Vorlieben angleichen. Oftmals verwendete Effekte und Charakteristika sind in dieser Art umstandslos mittels Mausklick aufrufbar und leichter machen regelmäßige Arbeitsschritte binnen der Textbearbeitung enorm. Gleichermaßen praxistauglich ist die Anzeige der zu guter Letzt geöffneten Dateien, die einstweilen zu einem Standard in allen Office-Programmen und vielen sonstigen Apps geworden ist.
Mit Präambel von Word 2010 wurde von Microsoft simultan zu den zusätzlichen Office-Programmen das Verfahren der World Wide WWW Applikationen ins Leben gerufen. Mit diesen kleinen Applikationen werden weitere angepasste Leistungsmerkmale internetbasiert offeriert. Vom Zugriff auf Texte über die rasche Bearbeitung bis zur Einbindung neuer Effekte langt das Spektrum der Web Applikationen, um als Benutzer in nächster Zeit auf keine Extras innerhalb der Erstellung von Briefen, Reports oder Hausarbeiten verzichten zu müssen.
Preiswert online zu Word 2010
Offiziell wird Word 2010 von Microsoft nicht mehr bezuschusst und ist mittels die neuste Generation des Office-Programms ersetzt worden. Bei uns haben User obendrein die Gelegenheit, an Word 2010 zu gelangen und in dieser Art eine zugängliche Suite um einen sonstigen Anwender bzw. ein weiteres Endgerät zu erweitern. Direkt nach dem Download steht Usern das volle Funktionsspektrum des vollständigen Textverarbeitungsprogramms zur Bereitschaft. Über unseren Shop lassen sich ebenso Lizenzen für Excel, PowerPoint, Access oder die komplette Suite von Microsoft erstehen. Es ist zu empfehlen, vor dem Erwerb die eigene Abwandlung von Word bzw. der Office-Suite zu checken und ein Update in Erwägung zu ziehen.
Plattform: Windows
Unterstütztes Betriebssystem: Windows 7 oder höher
Prozessor: 500-MHz-Prozessor oder höher
Arbeitsspeicher: wenigstens 256 MB RAM empfohlen
Festplattenspeicher: 3,0 Gigabyte (GB)
Grafikkarte: DirectX10 Grafikkarte, Auflösung mindestens 1024 x 576 px
Soundkarte: k. A.
Betriebssystem: | Windows |
Enthält: | Word |
Jahr: | 2010 |
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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