Microsoft Office 2024 Home Kein | ABO | Vollversion | Win | MAC
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Artikel-Nr.:GO-2S2
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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Microsoft Office 2024 Home
Die perfekte Lösung für zu Hause und im Homeoffice
Microsoft Office 2024 Home bietet Ihnen die neuesten Versionen der leistungsstärksten Anwendungen wie Word, Excel, PowerPoint und Outlook. Speziell für den privaten Gebrauch und kleinere Unternehmen entwickelt, unterstützt es Sie dabei, Ihre alltäglichen Aufgaben effizient und professionell zu erledigen. Dieses Softwarepaket ist ideal für Nutzer, die eine benutzerfreundliche und vielseitige Lösung für ihre Textverarbeitung, Datenanalyse und Präsentationen suchen.
Die Funktionen von Microsoft Office 2024 Home
- Word 2024: Mit zahlreichen neuen Funktionen und Verbesserungen, wie KI-gestützten Textvorschlägen, die Ihnen helfen, Ihre Dokumente schneller und präziser zu erstellen.
- Excel 2024: Bietet erweiterte Datenvisualisierungen und smarte Formeln, die Ihre Tabellenkalkulation noch effizienter machen.
- PowerPoint 2024: Nutzen Sie die neuen, interaktiven Funktionen und Designvorschläge, um beeindruckende Präsentationen zu erstellen.
- Outlook 2024: Ein leistungsstarkes Tool zur Verwaltung Ihrer E-Mails, Kalender und Aufgaben – ideal für den persönlichen und beruflichen Gebrauch.
Warum Microsoft Office 2024 Home die beste Wahl ist
Microsoft Office 2024 Home wurde speziell entwickelt, um nahtlos mit den neuesten Windows-Versionen (Windows 10 und 11) zu arbeiten. Es bietet blitzschnelle Leistung und eine benutzerfreundliche Oberfläche. Neben einer einmaligen Zahlung erhalten Sie eine vollständige Lizenz, die Ihnen die Software dauerhaft zur Verfügung stellt, ohne dass monatliche oder jährliche Gebühren anfallen. Ideal für Nutzer, die keine kontinuierliche Internetverbindung benötigen.
Verbesserte Sicherheit und Datenschutz
Mit Microsoft Office 2024 Home profitieren Sie von einem integrierten Viren- und Phishing-Schutz sowie von modernen Verschlüsselungstechnologien, die sicherstellen, dass Ihre Dokumente immer geschützt sind. Dank regelmäßiger Updates bleiben Sie immer gegen neue Bedrohungen gewappnet.
Systemanforderungen und Installation
Die Installation von Microsoft Office 2024 Home ist schnell und unkompliziert. Hier die wichtigsten Systemanforderungen:
- Betriebssystem: Windows 10 oder Windows 11
- Prozessor: 1,6 GHz oder schneller, 2 Kerne
- RAM: 4 GB (64-Bit); 2 GB (32-Bit)
- Festplattenspeicher: 4 GB verfügbarer Speicherplatz
- Bildschirmauflösung: 1280 x 768 Pixel
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Jetzt kaufenRechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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