Microsoft PowerPoint 2019
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Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
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PowerPoint 2019 – Die perfekte Präsentationssoftware für Ihr Business
PowerPoint 2019 stellt die neueste Version der beliebten Präsentationssoftware dar, die sowohl in Bildungseinrichtungen als auch in Unternehmen unverzichtbar ist. Diese Version wird von Microsoft nicht mehr auf älteren Windows-Versionen wie Windows 7 und Windows 8.1 unterstützt und ermöglicht die Erstellung hochwertiger Präsentationen für sowohl private als auch berufliche Zwecke. Mit einer umfangreichen Sammlung an Vorlagen und Animationen können Nutzer aussagekräftige Folien erstellen, die die beabsichtigte Botschaft verstärken und garantiert einen bleibenden Eindruck hinterlassen.
Professionelle Präsentationen mit neuen Animationen
Ein herausragendes Feature in PowerPoint 2019 ist die Morph-Übergangs-Funktion, die durch neue, raffinierte Übergänge Präsentationen dynamischer macht und es ermöglicht, auch komplexe Inhalte anschaulich darzustellen. Zusätzlich gibt es neue Funktionen wie die Zoom-Optionen für Folien innerhalb der Präsentation und die Einführung von Symbolen, SVG-Dateien sowie 3D-Modellen, die nun noch einfacher eingefügt und verwaltet werden können.
Benutzerfreundliche und intuitive Bedienung
Die einfache Bedienung war schon immer eine der großen Stärken von PowerPoint, und auch in der aktuellen Version hat Microsoft die Benutzeroberfläche weiter optimiert. Besonders hervorzuheben ist die Reduzierung der Oberfläche auf die am häufigsten verwendeten Funktionen, was die Handhabung noch übersichtlicher und schneller macht. Diese Anpassungen verbessern die Effizienz und Benutzerfreundlichkeit im Vergleich zu früheren Versionen wie PowerPoint 2016, das mit dem Ribbon Design ausgestattet ist. Alternativ können Anwender auch die gewohnte Oberfläche aktivieren oder individuell anpassen. Die Integration der Druckempfindlichkeit von Eingabestiften erweitert zudem die Einsatzmöglichkeiten auf Geräten wie dem Microsoft Surface und verbessert das Nutzererlebnis.
Kein Abo-Modell bei PowerPoint 2019
Im Vergleich zu anderen Office-Produkten reagiert Microsoft auf die Wünsche vieler Geschäftskunden, die keine Cloud-Verpflichtung haben möchten. PowerPoint 2019 wird mit einem einmaligen Produktschlüssel für einen einzelnen Arbeitsplatz geliefert, ohne zeitliche oder funktionelle Einschränkungen. Diese Version eignet sich besonders für Privatanwender, Selbstständige und kleine Unternehmen, die keine Cloud-basierte Lösung wie Office 365 bevorzugen.
Systemanforderungen
- Plattform: Windows 10 Home, Windows 10 Pro
- Prozessor: Mindestens 1 GHz (32 Bit oder 64 Bit, schneller empfohlen)
- Arbeitsspeicher: Mindestens 2 GB RAM (32 Bit / 64 Bit), 4 GB RAM empfohlen
- Grafikkarte: DirectX 9-Grafikkarte mit WDDM 1.0 Treiber (Minimum), DirectX 10-Grafikkarte (Optimal)
- Festplatte: 16 GB freier Speicherplatz (32 Bit) / 20 GB (64 Bit)
- Bildschirmauflösung: Mindestens 800 x 600 Pixel
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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