Microsoft Excel 2019
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Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
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Microsoft Excel 2019 - Windows - Vollversion
Excel 2019: Intelligenter Arbeiten für beste Ergebnisse
Microsoft Excel 2019 ist die neueste Ausgabe der beliebten Office-Anwendung, die in nahezu jedem deutschen Büro verwendet wird. Egal, ob es sich um Steuererklärungen, Finanzberichte, Abrechnungen oder andere Tabellenkalkulationen handelt, Excel 2019 bietet umfassende Möglichkeiten. Wer Excel 2019 günstig bei Softwarewelt24 erwirbt, profitiert von einer deutlich verbesserten Programmintelligenz, die den Arbeitsalltag vereinfacht und effizienter gestaltet, indem sie benutzerorientiert agiert und Abläufe optimiert.
Excel 2019 günstig erwerben: Die wichtigsten Funktionen im Überblick
Neue Formeln
Automatische Datenvisualisierung
Live-Daten-Integration
Machine Learning
Trends und Muster hervorheben
Verschlanktes Design
Excel 2019: Eine lernfähige Office-App
Microsoft Excel 2019 bietet mit der „Machine Learning“-Technologie eine wesentliche Neuerung, die sich durch eigenständiges Lernen an den Nutzer anpasst. Diese Funktion ermöglicht Excel, typische Arbeitsmuster zu erkennen und daraufhin automatisch wiederholende Aufgaben für Sie zu erledigen. Möchten Sie beispielsweise regelmäßig ähnliche Analysen durchführen, wird Excel zukünftig auf Ihre bisherigen Präferenzen zurückgreifen und diese vorbereiten, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. So werden gängige Arbeitsschritte automatisiert und die Bedienung noch effizienter.
Automatisierung für einfache Prozesse
Durch die Anschaffung von Microsoft Excel 2019 profitieren Sie auch von vielen automatisierten Prozessen, die Ihnen die Arbeit erleichtern. So lassen sich Datenvisualisierungen schnell und unkompliziert mit dem „Insights“-Feature generieren, das zusätzlich in der Lage ist, Trends und Muster hervorzuheben. Zudem ist es möglich, Live-Daten aus der Bing-Suchmaschine in Echtzeit in Ihre Arbeitsmappen einzubinden und so auf aktuelle Informationen zurückzugreifen. Das ist besonders nützlich, wenn Sie Vorhersagen oder Prognosen erstellen möchten.
Vereinfachtes und modernes Design
Excel 2019 wurde optisch im Vergleich zur Vorgängerversion 2016 deutlich überarbeitet. Die Entwickler haben das Design verschlankt, um unnötige Funktionen, lange Pfade und störende Farben zu reduzieren. Diese Überarbeitung sorgt dafür, dass Sie sich leichter zurechtfinden und sich auf Ihre Aufgaben konzentrieren können – ohne von überflüssigen Elementen abgelenkt zu werden.
Wollen Sie Ihre Arbeit mit Excel effizienter und produktiver gestalten? Die Version 2019 bietet die ideale Kombination aus Bedienungsfreundlichkeit und modernster Funktionalität.
Systemanforderungen:
Prozessor: 1,6 GHz oder schneller, 32-Bit (x86) oder 64-Bit (x64)
Betriebssystem: Windows 10, Windows Server 2019
RAM: Mindestens 2 GB
Festplattenspeicher: Mindestens 4 GB verfügbar
Bildschirm: Mindestens 1024 x 768 Pixel
Browser: Aktuelle Versionen von Firefox, Internet Explorer, Chrome, Safari oder Microsoft Edge
.NET-Version: .NET-Version 3.5 oder höher
(Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Herstellers.)
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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