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Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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Microsoft Office 2024 Home and Business
Die vielseitige Lösung für Ihren Büroalltag
Microsoft Office 2024 Home and Business bietet eine umfassende Softwarelösung, die sich perfekt für den Arbeitsalltag eignet. Mit den bekannten und bewährten Programmen wie Word, Excel, PowerPoint und Outlook ist dieses Paket ideal für alle, die eine verlässliche und effiziente Suite zur Bewältigung ihrer täglichen Aufgaben suchen. Zusätzlich zu diesen Programmen enthält die Lizenz auch OneNote, ein benutzerfreundliches Tool, das Ihnen beim Erfassen und Organisieren von Notizen hilft. Diese Software ist sowohl für geschäftliche als auch private Anwender eine ausgezeichnete Wahl.
Die Vorteile von Office 2024 Home and Business
- Word 2024: Ideal zur Erstellung und Bearbeitung von Textdokumenten, inklusive Funktionen wie Aufzählungen und Nummerierungen für eine übersichtliche Gestaltung.
- Excel 2024: Ein fortschrittliches Tabellenkalkulationsprogramm, das die Verarbeitung komplexer Daten und die Anwendung von Formeln für unterschiedlichste Aufgaben vereinfacht.
- PowerPoint 2024: Bietet Ihnen alles, was Sie brauchen, um beeindruckende Präsentationen zu erstellen, die sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Umfeld genutzt werden können.
- Outlook 2024: Optimiert Ihr E-Mail-Management, die Kalenderverwaltung und Aufgabenplanung – perfekt für den Alltag im Büro oder Zuhause.
- OneNote: Ein vielseitiges Werkzeug zur Verwaltung von Notizen, das Ihre Organisation verbessert.
Neuerungen in Office 2024 Home and Business
Mit Office 2024 wurde die Benutzeroberfläche komplett überarbeitet und auf ein modernes Design optimiert, das besonders gut mit Windows 11 harmoniert, aber auch auf Windows 10 eine verbesserte Nutzererfahrung bietet. Das Fluent Design sorgt für eine intuitive Handhabung in allen Programmen, von Word über Excel bis hin zu PowerPoint und Outlook. Verbesserte Barrierefreiheitstools in Word, Excel und Outlook machen Ihre Dokumente, Tabellen und E-Mails noch zugänglicher. In Excel wurde die Leistung bei großen Tabellen optimiert, und neue Funktionen ermöglichen eine noch effizientere Datenverarbeitung.
Einmal zahlen, dauerhaft nutzen
Microsoft Office 2024 Home and Business erfordert nur eine einmalige Zahlung, danach können Sie die Software zeitlich unbegrenzt nutzen. Das bedeutet volle Kostenkontrolle ohne monatliche oder jährliche Gebühren. Darüber hinaus kann die Software nach der Installation auch ohne aktive Internetverbindung verwendet werden, was sie zu einer praktischen Lösung für Menschen macht, die oft an Orten mit eingeschränkter Konnektivität arbeiten. Mit dieser Lizenz sichern Sie sich eine verlässliche, leistungsstarke Lösung für Ihren Arbeitsalltag.
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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